Glücksspielstaatsvertrag steht nach EuGH-Urteilen auf dem Prüfstand

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Es gilt auf europäischer Ebene zu klären, ob Wettverträge auch dann nichtig sind, wenn ein Betreiber von Online-Sportwetten zwar keine Konzession besessen hat, diese jedoch unter Erfüllung aller Anforderungen gemäß dem GlüStV beantragt hat.

Casinos beriefen sich auf EU-Dienstleistungsfreiheit

2 festgelegten Inhalts- und Nebenbestimmungen das Recht, abweichend vom Verbot des § 4 Abs. 4 Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln. § 4 Abs. 5 und 6 ist entsprechend anzuwenden.(...) Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Malta und die „Bill 55“: Risse im Binnenmarkt?

Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501 Dass der Bundesgerichtshof (BGH) Online-Sportwetten als illegal einstuft, sofern Anbieter über keine gültige Lizenz verfügten, daran lassen die Richter:innen keinen Zweifel. In zwei Hinweisbeschlüssen haben sie sich klar positioniert und sprechen Spieler:innen die bet fussball wetten vorhersagen heute Erstattung ihrer Verluste zu. Auf dieser Seite beleuchten wir den Standpunkt des BGH gegenüber Online-Sportwetten und erklären die Hintergründe. Seit einigen Wochen fordern zahlreiche Spieler:innen Wettverluste, die sie im Zuge illegaler Online-Sportwetten eingefahren haben, zurück. Ihre Chancen stehen gut: Überwiegend entscheiden Gerichte zugunsten der Kläger:innen – auch der BGH sendet verbraucherfreundliche Signale. Wann sich der EuGH zum Sportwetten-Komplex äußert, lässt sich nicht abschätzen. In zwei Fällen ist es bislang durch den BGH bei Sportwetten zu einem Beschluss bekommen. Der erste wurde am 23. März 2024 veröffentlicht, der zweite am 25. Juli 2024.

FAQ: Häufige Fragen zur Rückforderung von Online-Casino-Verlusten

(5) Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (…) Soweit § 10 Abs. 6 im Rahmen der Experimentierklausel für Sportwetten nach § 10a nicht anwendbar ist, dürfen die dort den Veranstaltern nach § 10 Abs. 2 und 3 vorbehaltenen Glücksspiele nur mit einer Konzession veranstaltet werden. § 4 Abs.

Wie ist das behördliche Erlaubnisverfahren abgelaufen?

1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (1) Um eine bessere Erreichung der Ziele des § 1, insbesondere auch bei der Bekämpfung des in der Evaluierung festgestellten Schwarzmarktes, zu erproben, wird § 10 Abs. 6 auf das Veranstalten von Sportwetten bis zum 30. Juni 2021 nicht angewandt.(...) (2) Sportwetten dürfen in diesem Zeitraum nur mit einer Konzession (§§ 4a bis 4e) veranstaltet werden. (3) Die Konzession gibt dem Konzessionsnehmer nach Maßgabe der gemäß § 4c Abs. Die Auffassungen, die die Richter:innen in beiden Beschlüssen teilen, ähneln sich stark: Wurden Online-Sportwetten ohne gültige Lizenz angeboten, sind die mit den Spieler:innen getroffenen Wettverträge nichtig. Gleiches gilt bei Verstößen gegen den GlüStV.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt István Cocron

Der Bundesgerichtshof hat weiter ausgeführt, dass sich im Streitfall die Frage stellt, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil die Beklagte im maßgeblichen Zeitraum bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem gleichfalls unerlaubte Sportwetten betreffenden strafrechtlichen Ausgangsverfahren entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. Es stellt sich daher die Frage, ob unter Umständen wie denen des Streitfalls im Rahmen nicht erlaubter Online-Angebote abgeschlossene Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden dürfen.

Was bleibt offene oder muss noch geklärt werden?

Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass er - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - dazu neigt, diese Frage zu bejahen. Die zivilrechtliche Rechtsfolge der Nichtigkeit stellt keine Strafe dar, sondern eine Einschränkung der Privatautonomie zum Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs. Die im Verhältnis des Staats zum Sportwettenanbieter eintretenden Rechtsfolgen lassen sich nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis des Sportwettenanbieters zum Spieler als privatem Dritten übertragen. Die einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit rechtfertigenden zwingenden Gründe des Allgemeininteresses - darunter der Schutz der Bevölkerung vor übermäßigen wirtschaftlichen Schäden durch öffentliches Glücksspiel - bestehen auch dann, wenn das Verfahren der Konzessionserteilung unionsrechtswidrig ausgestaltet war. Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 € begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. Wettende, die Verluste eingefahren haben, haben Anspruch darauf, bei Sportwetten ihr Geld zurückzubekommen. Während der BGH den ersten Hinweisbeschluss zu Sportwetten ohne Zutun des EuGH erlassen hat, ließen die Richter:innen im zweiten Beschluss eine Frage offen. Damit wandte sich der BGH an den EuGH, der im Sportwetten-Komplex nun zur Klärung beitragen soll.

  • Notwendigkeit eines tatsächlichen und wirksamen Kampfes gegen Spielsucht
  • Verbot von Werbung als mögliche unverhältnismäßige Beschränkung
  • Kriterien für eine konsequente und systematische Einschränkung des Angebots
  • Nationale Behörden müssen ihre Maßnahmen begründen

Konkret geht es um die Frage, inwieweit eine bereits beantragte, aber noch nicht erteilte Konzession bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ist, sofern sich Sportwettenanbieter an die geltenden Anforderungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag gehalten haben. Wann und ob es überhaupt ein BGH-Urteil zu Sportwetten geben wird, lässt sich nicht voraussagen.

Ziel Beschreibung Relevante EuGH-Rechtssache Bewertung durch EuGH
Spielsuchtbekämpfung Schutz der Verbraucher vor pathologischem Spielverhalten C-316/07 (Stoß) Als zwingender Grund des Allgemeininteresses anerkannt.
Betrugsbekämpfung Verhinderung von Betrug und Manipulation, besonders im Sport C-243/01 (Gambelli) Anerkannt, muss aber durch konkrete Maßnahmen untermauert sein.
Jugendschutz Fernhalten Minderjähriger von Glücksspielen Mehrere Urteile Stets als legitimes und wichtiges Ziel anerkannt.
Channelling Lenkung der Nachfrage auf kontrollierte, legale Angebote C-203/20 (Bundesverband) Kann Ziel sein, setzt aber Attraktivität des legalen Angebots voraus.

Agiert der beklagte Wettanbieter Tipico wie bereits sein Mitbewerber zuvor – es wird sich also vor Urteilsfindung auf einen Vergleich geeinigt – wird es aller Voraussicht nach zu keinem Urteil kommen.

Kriterium EuGH-Formulierung Praxisanforderung für Mitgliedstaaten
Kohärenz Konsistente und systematische Politik Keine widersprüchliche Förderung von Glücksspiel parallel zu dessen Einschränkung.
Verhältnismäßigkeit Eingriff muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Monopol muss effektiver sein als ein reguliertes Lizenzsystem zur Zielerreichung.
Wirksamkeit der Kontrolle Tatsächliche Eindämmung schädlicher Folgen Aktive Bekämpfung illegaler Angebote und wirksame Suchtprävention.
Keine Diskriminierung Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter Bei Lizenzierung müssen gleiche Bedingungen für alle EU-Anbieter gelten.

Das wird wahrscheinlich davon abhängig sein, wie wohlwollend sich der EuGH gegenüber den Wettbetreibern zeigt, oder auch nicht. In Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht es derzeit um die Rückerstattung von verlorenen Einsätzen bei unerlaubten Sportwetten.

  • Online-Sportwetten unterfallen der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)
  • Beschränkungen müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt sein
  • Bekämpfung der Spielsucht als anerkannter Allgemeinwohlgrund
  • Verhinderung von Betrug und Geldwäsche

Was genau ist das für ein Fall - und ist es wirklich möglich, sich Geld zurückzuholen, das man beim Glücksspiel verloren hat?

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alle relevanten Informationen zum wegweisenden Urteil des EuGH:

BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat. Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt.

Fassen wir die rechtliche Situation zusammen:

AG Geislingen an der Steige - Urteil vom 28. April 2022 - 3 C 459/21 LG Ulm - Urteil vom 24. Mai 2023 - 1 S 46/22 (1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten. (4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. Die erste mündliche Verhandlung fand ausgerechnet am jährlichen bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt - am 24.

Was macht den illegalen Bereich gefährlicher als den legalen?

In zwei Hinweisbeschlüssen beziehen die Richter:innen Stellung und sehen Erstattungsansprüche, sofern Online-Wettanbieter ohne gültige Lizenz agiert bzw. sich nicht an den geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gehalten haben. Zustande gekommen sind die Beschlüsse infolge von Revisionen, mit denen die Beklagten die Urteile der Vorinstanzen kippen wollten. Allerdings: Noch ehe der BGH ein Sportwetten-Urteil im ersten Fall sprechen konnte, zog der beklagte Wettanbieter kurz vor dem Verhandlungstermin seine Revision zurück. Im zweiten Fall hat sich der BGH zur weiteren Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. September. Die Richter am EuGH beschäftigten sich aber noch länger mit der Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet. In dem Streit geht es darum, dass der Wettanbieter mit Sitz in Malta jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv war. Er hatte die Lizenz zwar beantragt, jedoch erst 2020 bekommen. Die Spielerseite argumentiert, die davor geschlossenen Verträge seien nichtig und die Wetteinsätze müssten daher zurückgezahlt werden.

  • EuGH-Entscheidung zur Werbung für Sportwetten (Rs. C-390/12)
  • Pauschales Werbeverbot kann gegen EU-Recht verstoßen
  • Werbebeschränkungen müssen spezifisch und zielgerichtet sein
  • Verhältnismäßigkeit der Werbeverbote ist stets zu prüfen

Geld zurückbekommen, das man bei Sportwetten verloren hat?

Thema / Trend Aktuelle EuGH-Position (Stand 2025/26) Offene Rechtsfrage Praktische Auswirkung
Verhältnismäßigkeit von Werbebeschränkungen Totale Werbeverbote für legale Anbieter sind problematisch (C-124/20). Wo liegt die Grenze zwischen legitimer Eindämmung und unzulässiger Marktabschottung? Nationale Gesetzgeber müssen differenzierte Werberegeln finden.
Beweislast für Wirksamkeit eines Monopols Mitgliedstaat muss nachweisen, dass Monopol Ziele effektiver erreicht als Regulierung (C-336/23). Welche empirischen Daten sind für diesen Nachweis erforderlich? Erhöhter Druck auf Monopolbetreiber, ihre Leistung zu evaluieren und zu belegen.
Umgang mit "Grauzonen"-Produkten EuGH hat sich zu Skill Games, Fantasy Sports etc. noch nicht grundsätzlich geäußert. Fallen diese Produkte unter Glücksspielregulierung und damit unter EU-Grundfreiheiten? Rechtliche Unsicherheit für Anbieter innovativer Formate.
Durchsetzung gegenüber Drittstaaten Zuständigkeit liegt primär bei Mitgliedstaaten; EU-Recht gilt für innergemeinschaftlichen Verkehr. Wie kann wirksam gegen unregulierte Anbieter aus Drittstaaten vorgegangen werden? Fokus auf Zahlungsblockaden und Zugangssperren (ISP-Blocking).

Auf einer heißt es zum Beispiel "Deine zweite Chance - Wir holen Deine Glücksspielverluste zurück!" Dazu wird die Geschichte eines ehemaligen Sportreporters erzählt, der nach seiner Pensionierung selbst in die Glücksspielsucht gerutscht war.

  • Folgen für das deutsche Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
  • Notwendigkeit der Neuordnung des Glücksspielmarktes nach EuGH-Rechtsprechung
  • Einführung des Lizenzmodells für Sportwetten ab 2020
  • Anpassung der nationalen Gesetze an EU-Vorgaben

Wer sich vor Gericht sein verlorenes Geld zurück erkämpfen will, muss aber einiges beachten.